Immobiliarfinanzierungen werden aus unterschiedlichen Anlässen benötigt: der Kauf einer bestehenden Immobilie, der Neubau, die Modernisierung oder Sanierung, die Anschlussfinanzierung nach Ablauf der Sollzinsbindung sowie die Kapitalbeschaffung durch Beleihung vorhandenen Grundbesitzes. Je nach Anlass, Laufzeit und gewünschter Ratenstruktur kommen verschiedene Darlehensarten in Betracht.
Die zentralen Rückzahlungsstrukturen unterscheiden sich in der Verteilung von Zins- und Tilgungsanteil:
Für kurzfristige Liquiditätslücken dienen Zwischen- und Vorfinanzierungen, etwa zur Überbrückung bis zur Zuteilung eines Bausparvertrags oder bis zum Verkaufserlös einer Altimmobilie. Läuft die Sollzinsbindung vor vollständiger Tilgung aus, ist eine Anschlussfinanzierung nötig: die Fortführung beim bisherigen Institut heißt Prolongation, der Wechsel zu einem anderen Institut Umschuldung.
Das Forward-Darlehen sichert den Zinssatz einer künftigen Anschlussfinanzierung: Der Sollzinssatz wird bereits mehrere Jahre (je nach Anbieter bis zu etwa 60–66 Monate) vor Ablauf der laufenden Bindung fest vereinbart; für die Vorlaufzeit erhebt die Bank einen Forward-Aufschlag. Wer auf sinkende Zinsen setzt, wählt eher variable Darlehen mit EURIBOR-Bindung; das Cap-Darlehen begrenzt dabei den variablen Zins nach oben.
Eignung nach Kundensituation: Das Annuitätendarlehen bietet mit gleichbleibender Rate hohe Planungssicherheit und ist der Standard der privaten Baufinanzierung. Endfällige Darlehen mit Tilgungsersatz eignen sich vor allem bei steuerlichen Aspekten oder Kapitalanlegern. Variable und Cap-Darlehen passen zu Kunden mit Zinserwartung und Flexibilitätsbedarf, Forward-Darlehen für die frühzeitige Zinssicherung. Zu beachten: Ein Immobiliardarlehen mit gebundenem Sollzins kann nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB stets nach zehn Jahren mit sechsmonatiger Frist ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden; variable Darlehen sind nach § 489 Abs. 2 BGB mit dreimonatiger Frist kündbar.
1. Ein Kunde erwirbt eine bereits bestehende Eigentumswohnung und lässt den Kaufpreis über ein Bankdarlehen finanzieren, das durch eine Grundschuld auf der erworbenen Wohnung abgesichert wird. Wie ist dieser Vertrag nach § 491 Abs. 3 BGB rechtlich einzuordnen?
§ 491 Abs. 3 BGB erfasst Verbraucherdarlehen, die durch ein Grundpfandrecht gesichert sind oder dem Erwerb bzw. Erhalt von Immobilieneigentum dienen; hier liegen beide Merkmale vor.
2. Ein Darlehensvermittler kalkuliert für eine Kundin, die eine Bestandsimmobilie kaufen möchte, den Finanzierungsbedarf. Welche Kostenposition zählt neben dem Kaufpreis typischerweise zu den mitzufinanzierenden Erwerbsnebenkosten?
Beim Anlass Kauf gehören neben dem Kaufpreis die Erwerbsnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten) zum Finanzierungsbedarf; Bautenstands- und Bereitstellungszinsen betreffen dagegen den Anlass Neubau. (Gängige Bankfachliteratur zur Immobilienfinanzierung, Stichwort 'Erwerbsnebenkosten')
3. Ein Ehepaar finanziert den Kauf eines gebrauchten Einfamilienhauses zur Eigennutzung. Welches Recht wird in der Kreditpraxis am häufigsten zur Absicherung des Kaufpreisdarlehens im Grundbuch bestellt?
In der Kreditpraxis wird nahezu ausschließlich die Grundschuld bestellt, da sie – anders als die akzessorische Hypothek – vom Bestand der gesicherten Forderung unabhängig und daher flexibler nutzbar ist. (Grundbuchrecht / gängige Bankfachliteratur, Stichwort 'Grundschuld vs. Hypothek')
4. Bei der Finanzierung eines Neubauvorhabens zahlt die Bank das Darlehen üblicherweise nicht in einer Summe, sondern in Teilbeträgen aus. Wonach richtet sich der Zeitpunkt der einzelnen Auszahlungsraten?
Bei Neubau- und Bauträgerfinanzierungen erfolgt die Auszahlung in Raten entsprechend dem Baufortschritt (Bautenstandsfinanzierung), um das Risiko der Bank zu begrenzen und unnötige Bereitstellungszinsen zu vermeiden. (Gängige Bankfachliteratur zur Immobilienfinanzierung, Stichwort 'Bautenstandsfinanzierung')
5. Ein Bauherr hat ein Neubaudarlehen über 300.000 Euro aufgenommen, ruft wegen Bauverzögerungen aber zunächst nur 100.000 Euro ab. Wie bezeichnet man den Zinssatz, den die Bank für den noch nicht abgerufenen Restbetrag berechnen kann?
Für noch nicht abgerufene, aber bereitgestellte Darlehensbeträge kann die Bank einen Bereitstellungszins verlangen; dieser ist vom laufenden Sollzins auf den bereits ausgezahlten Betrag zu unterscheiden. (Gängige Bankfachliteratur zur Immobilienfinanzierung, Stichwort 'Bereitstellungszinsen')
6. Eine Bauherrin möchte für ihren Neubau ein zinsgünstiges KfW-Darlehen für energieeffizientes Bauen nutzen. Wie muss sie bei der Antragstellung nach dem Hausbankprinzip vorgehen?
Nach dem Hausbankprinzip werden KfW-Förderdarlehen nicht direkt bei der KfW, sondern über das Kreditinstitut des Kunden beantragt und durchgeleitet. (KfW Bankengruppe, Allgemeine Bestimmungen für Förderdarlehen (Hausbankprinzip))
7. Ein Kunde möchte 15.000 Euro für den Austausch seiner alten Heizungsanlage aufnehmen. Welche Besicherung ist für einen Modernisierungskredit dieser Größenordnung in der Praxis typisch?
Kleinere Modernisierungsdarlehen werden aus Aufwand-Nutzen-Gründen häufig als unbesicherter oder blankobesicherter Ratenkredit vergeben, während größere Summen weiterhin grundpfandrechtlich abgesichert werden können. (Gängige Bankfachliteratur zur Immobilienfinanzierung, Stichwort 'Modernisierungskredit')
8. Ein bereits zugeteilter Bausparvertrag soll zur Finanzierung einer Badsanierung eingesetzt werden. Woraus setzt sich die dem Bausparer zur Verfügung stehende Bausparsumme zusammen?
Die Bausparsumme setzt sich aus dem angesparten Bausparguthaben und dem nach Zuteilung ausgezahlten, zinsgünstigen Bauspardarlehen zusammen. (Gesetz über Bausparkassen (BauSparkG); Allgemeine Bausparbedingungen (ABB))
9. Ein Bausparvertrag über eine Bausparsumme von 80.000 Euro soll zur Finanzierung einer Modernisierung zugeteilt werden. In welcher Größenordnung liegt das dafür tariflich erforderliche Mindestsparguthaben?
Die Zuteilung setzt tariflich ein Mindestsparguthaben von i. d. R. 40–50 % der Bausparsumme voraus; bei 80.000 Euro entspricht dies rund 32.000 bis 40.000 Euro. (Gesetz über Bausparkassen (BauSparkG); Allgemeine Bausparbedingungen (ABB))
10. Nach Ablauf der Sollzinsbindung entscheidet sich ein Darlehensnehmer, das restliche Darlehen bei einem anderen Kreditinstitut als seiner bisherigen Bank fortzuführen. Wie wird dieser Vorgang der Anschlussfinanzierung bezeichnet?
Wird die Anschlussfinanzierung beim bisherigen Institut fortgeführt, spricht man von Prolongation; beim Wechsel zu einem anderen Institut von Umschuldung. (Verbraucherzentrale / gängige Bankfachliteratur, Stichwort 'Anschlussfinanzierung')
11. Ein Darlehensnehmer hat vor achteinhalb Jahren ein grundpfandrechtlich gesichertes Darlehen mit 15-jähriger Sollzinsbindung voll ausgezahlt erhalten. Er möchte es wegen einer günstigeren Anschlussfinanzierung ablösen, ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen. Welche Aussage trifft zu?
§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gewährt bei gebundenem Sollzins nach zehn Jahren ab vollständigem Empfang ein unabdingbares Kündigungsrecht mit sechsmonatiger Frist, unabhängig von der vereinbarten längeren Zinsbindung; die Dreimonatsfrist gilt nur bei variablem Zins.
12. Die Sollzinsbindung eines Darlehens endet in vier Jahren. Weil die Kundin steigende Zinsen befürchtet, möchte sie den Zinssatz für die Anschlussfinanzierung bereits heute festschreiben lassen. Welches Instrument eignet sich dafür, und welchen Nachteil nimmt sie dafür in Kauf?
Ein Forward-Darlehen ermöglicht die Zinsfestschreibung bis zu etwa 60–66 Monate vor Ablauf der laufenden Zinsbindung; für die Vorlaufzeit berechnet die Bank einen Forward-Aufschlag. (Verbraucherzentrale / gängige Bankfachliteratur zur Immobilienfinanzierung, Stichwort 'Forward-Darlehen')
13. Ein Darlehensnehmer verkauft seine Immobilie fünf Jahre vor Ablauf der zehnjährigen Sollzinsbindung und möchte das grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen deshalb vorzeitig ablösen. Wie ist die Rechtslage?
Nach § 490 Abs. 2 BGB kann bei berechtigtem Interesse, insbesondere Verkauf, außerordentlich gekündigt werden; die Bank kann dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen.
14. Ein Eigentümer, dessen Haus lastenfrei ist, nimmt ein Darlehen auf, um damit den Kauf eines neuen Fahrzeugs zu finanzieren. Als Sicherheit bestellt er zugunsten der Bank eine Grundschuld auf sein Haus. Wie ist dieser Vertrag einzuordnen?
Nach § 491 Abs. 3 BGB reicht die Sicherung durch ein Grundpfandrecht allein aus, damit ein Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag vorliegt – der Verwendungszweck ist dafür unerheblich.
15. Bei einem Kapitalbeschaffungsdarlehen auf eine bestehende, lastenfreie Immobilie ermittelt die Bank zunächst den Beleihungswert. Welche Aussage zum Beleihungswert trifft zu?
Der Beleihungswert darf den Wert einer vorsichtigen Bewertung der nachhaltigen, dauerhaften Merkmale nicht übersteigen und liegt daher regelmäßig unter dem Verkehrswert. (§ 16 Abs. 2 PfandBG; Beleihungswertermittlungsverordnung (BelWertV))
16. Für ein zur Kapitalbeschaffung beliehenes Objekt wurde ein Beleihungswert von 500.000 Euro ermittelt. Bis zu welchem Betrag darf die Beleihung höchstens in die Deckungsmasse für Hypothekenpfandbriefe eingerechnet werden?
Nach § 14 PfandBG dürfen für die Deckung von Hypothekenpfandbriefen nur die ersten 60 % des Beleihungswerts angesetzt werden; bei 500.000 Euro sind dies 300.000 Euro. (§ 14 Pfandbriefgesetz (PfandBG))
17. Bei einem variablen Darlehen zur Immobilienfinanzierung wird der Sollzinssatz regelmäßig an einen Referenzzinssatz gekoppelt. Welcher Referenzzinssatz wird dafür in Deutschland üblicherweise herangezogen?
Variable Immobiliardarlehen werden in Deutschland regelmäßig an den 3-Monats-EURIBOR gekoppelt; der LIBOR betraf andere Währungsräume und ist als Referenzzinssatz inzwischen abgelöst worden. (European Money Markets Institute (EMMI) – EURIBOR-Methodik; gängige Bankfachliteratur)
18. Bei einem variablen Darlehen mit EURIBOR-Bindung setzt sich der jeweils gültige Sollzinssatz aus zwei Bestandteilen zusammen. Welche sind das?
Der Sollzinssatz eines variablen Darlehens ergibt sich aus dem jeweils aktuellen Referenzzinssatz (z. B. 3-Monats-EURIBOR) zuzüglich einer über die Laufzeit konstanten Marge der Bank. (Gängige Bankfachliteratur zur Immobilienfinanzierung, Stichwort 'Variables Darlehen')
19. Ein Darlehensnehmer hat ein Darlehen mit variablem, an den 3-Monats-EURIBOR gekoppeltem Sollzinssatz aufgenommen. Er möchte den Vertrag vollständig ablösen, ohne dass ein Verkauf der Immobilie vorliegt. Welche Kündigungsmöglichkeit besteht?
Ein Darlehen mit veränderlichem Sollzinssatz kann der Darlehensnehmer nach § 489 Abs. 2 BGB jederzeit mit einer Frist von drei Monaten kündigen.
20. Ein Cap-Darlehen kombiniert die Struktur eines variablen, EURIBOR-gebundenen Darlehens mit einer zusätzlichen Vereinbarung. Worin besteht diese Besonderheit?
Beim Cap-Darlehen wird zusätzlich zur variablen EURIBOR-Bindung eine Zinsobergrenze (Cap) vereinbart, die den Sollzins nach oben begrenzt, während Zinssenkungen weiterhin weitergegeben werden. (Gängige Bankfachliteratur zur Immobilienfinanzierung, Stichwort 'Cap-Darlehen')
21. Eine Kundin überlegt, ob sie ein einfaches variables Darlehen oder ein Cap-Darlehen mit EURIBOR-Bindung wählen soll. Welchen Nachteil muss sie beim Cap-Darlehen gegenüber dem einfachen variablen Darlehen in Kauf nehmen?
Für die Absicherung durch die Zinsobergrenze berechnet die Bank i. d. R. einen Aufschlag (Cap-Prämie); die Teilnahme an sinkenden Referenzzinsen bleibt davon unberührt. (Gängige Bankfachliteratur zur Immobilienfinanzierung, Stichwort 'Cap-Darlehen')
22. Der 3-Monats-EURIBOR, an den ein variables Immobiliardarlehen gekoppelt ist, wird von welcher Institution ermittelt und veröffentlicht?
Der EURIBOR wird vom European Money Markets Institute (EMMI) auf Basis von Bankmeldungen ermittelt und ist vom geldpolitischen EZB-Leitzins zu unterscheiden. (European Money Markets Institute (EMMI) – EURIBOR-Methodik)
23. Für ein variables Darlehen wurde eine Marge von 1,25 Prozentpunkten über dem 3-Monats-EURIBOR vereinbart. Der 3-Monats-EURIBOR beträgt zum Anpassungstermin 2,75 %. Welcher Sollzinssatz gilt für die kommende Zinsperiode?
Der Sollzinssatz ergibt sich aus Referenzzinssatz zuzüglich Marge: 2,75 % + 1,25 % = 4,00 %. (Gängige Bankfachliteratur zur Immobilienfinanzierung, Stichwort 'Variables Darlehen')
24. Für ein Cap-Darlehen wurde eine Marge von 1,00 Prozentpunkt über dem 3-Monats-EURIBOR sowie eine Zinsobergrenze von 5,50 % vereinbart. Der 3-Monats-EURIBOR steigt zum Anpassungstermin auf 5,20 %. Welcher Sollzinssatz gilt für die kommende Zinsperiode?
Der rechnerische Sollzins (5,20 % + 1,00 % = 6,20 %) übersteigt die vereinbarte Zinsobergrenze von 5,50 %; daher wird der Sollzins auf den Cap von 5,50 % begrenzt. (Gängige Bankfachliteratur zur Immobilienfinanzierung, Stichwort 'Cap-Darlehen')
25. Ein Darlehen ist an den 3-Monats-EURIBOR gekoppelt. In welchem Rhythmus wird der Sollzinssatz eines solchen Darlehens üblicherweise angepasst?
Die Zinsanpassung erfolgt im Rhythmus der Laufzeit des Referenzzinssatzes; bei Bindung an den 3-Monats-EURIBOR wird der Sollzins entsprechend vierteljährlich angepasst. (Gängige Bankfachliteratur zur Immobilienfinanzierung, Stichwort 'Variables Darlehen')
26. Ein Kunde erwägt statt eines Annuitätendarlehens mit langer Zinsbindung ein variables, EURIBOR-gebundenes Darlehen, um von aktuell niedrigen kurzfristigen Zinsen zu profitieren. Welches zusätzliche Risiko trägt er dabei im Vergleich zum Festzinsdarlehen?
Bei einem variablen Darlehen trägt der Darlehensnehmer das Zinsänderungsrisiko, da der Sollzins bei jeder Anpassung dem aktuellen Referenzzinssatz folgt; die Marge bleibt dagegen konstant. (Gängige Bankfachliteratur zur Immobilienfinanzierung, Stichwort 'Variables Darlehen')
27. Welches der folgenden Merkmale trifft NICHT auf ein Cap-Darlehen mit EURIBOR-Bindung zu?
Anders als beim Festzinsdarlehen bleibt beim Cap-Darlehen der Sollzinssatz variabel und folgt dem Referenzzinssatz zzgl. Marge innerhalb der Obergrenze; er ist somit gerade NICHT über die gesamte Laufzeit festgeschrieben. (Gängige Bankfachliteratur zur Immobilienfinanzierung, Stichwort 'Cap-Darlehen')
28. Wie wird beim Annuitätendarlehen die regelmäßig zu zahlende Rate während der Sollzinsbindung bezeichnet, und wie verhält sie sich über diesen Zeitraum?
Die Annuität bleibt während der vereinbarten Sollzinsbindung der Höhe nach konstant; nur die Aufteilung in Zins- und Tilgungsanteil verschiebt sich innerhalb der Rate. (Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort 'Annuitätendarlehen')
29. Aus welchen beiden Bestandteilen setzt sich die Annuität eines Annuitätendarlehens in jeder Zahlungsperiode zusammen?
Die Annuität besteht definitionsgemäß aus Zinsanteil und Tilgungsanteil, die zusammen die konstante Rate ergeben; ein Disagio oder eine Vorfälligkeitsentschädigung ist kein regelmäßiger Ratenbestandteil. (Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort 'Annuitätendarlehen')
30. Ein Darlehensnehmer hat ein Annuitätendarlehen mit einer Anfangstilgung von 2 % p. a. und gleichbleibender Annuität vereinbart. Wie verändern sich Zins- und Tilgungsanteil innerhalb der Annuität im Laufe der Sollzinsbindung?
Da die Restschuld mit jeder Annuität sinkt, verringert sich der darauf berechnete Zinsanteil, während der frei werdende Betrag den Tilgungsanteil erhöht. (Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort 'Annuitätendarlehen')
31. Welcher Fachbegriff beschreibt den Effekt, dass beim Annuitätendarlehen der durch sinkende Zinslast frei werdende Teil der Annuität automatisch zur zusätzlichen Tilgung verwendet wird?
Dieser Mechanismus wird als 'Tilgung in ersparten Zinsen' bezeichnet: der eingesparte Zinsbetrag fließt in den Tilgungsanteil; die Tilgungsstreckung meint dagegen eine vorübergehende Aussetzung oder Reduzierung der Tilgung. (Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort 'Annuitätendarlehen')
32. Welche Aussage zum klassischen Annuitätendarlehen trifft NICHT zu?
Falsch ist die laufende Neuberechnung der Annuität an die Restschuld - gerade die Konstanz der Rate über die Zinsbindung kennzeichnet das Annuitätendarlehen. (Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort 'Annuitätendarlehen')
33. Ein Annuitätendarlehen über 200.000 Euro wird mit einem Sollzinssatz von 3 % p. a. und einer anfänglichen Tilgung von 2 % p. a. vereinbart. Wie hoch ist die jährliche Annuität im ersten Jahr?
Die Annuität ergibt sich aus Sollzins plus Anfangstilgung multipliziert mit der Darlehenssumme: (3 % + 2 %) × 200.000 Euro = 10.000 Euro; 6.000 Euro und 4.000 Euro berücksichtigen jeweils nur einen der beiden Bestandteile. (Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort 'Annuitätendarlehen' (Berechnung von Zins- und Tilgungsanteil))
34. Ein Annuitätendarlehen über 150.000 Euro hat einen Sollzinssatz von 4 % p. a. und eine anfängliche Tilgung von 1 % p. a.; die jährliche Annuität bleibt über die Zinsbindung konstant. Wie hoch ist der Tilgungsanteil im zweiten Jahr, wenn im ersten Jahr 1.500 Euro getilgt wurden?
Die Annuität beträgt konstant 7.500 Euro; nach Tilgung von 1.500 Euro sinkt die Restschuld auf 148.500 Euro, der Zinsanteil im zweiten Jahr beträgt 4 % davon (5.940 Euro), sodass 1.560 Euro Tilgungsanteil verbleiben. (Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort 'Annuitätendarlehen' (Berechnung von Zins- und Tilgungsanteil))
35. Ein Kunde leistet während der Laufzeit seines Annuitätendarlehens eine vertraglich vereinbarte Sondertilgung und zahlt die Annuität anschließend unverändert weiter. Welche unmittelbare Wirkung hat dies typischerweise?
Durch die reduzierte Restschuld sinkt der Zinsanteil künftiger Annuitäten stärker, wodurch der Tilgungsanteil schneller wächst und sich die Restlaufzeit verkürzt. (Gabler Wirtschaftslexikon, Stichwort 'Annuitätendarlehen')