Der Markt der Immobilien- und Baufinanzierung folgt dem gesamtwirtschaftlichen Konjunkturzyklus (Aufschwung, Boom, Abschwung, Rezession). In Aufschwungphasen steigen Nachfrage nach Wohnraum sowie Bau- und Immobilienpreise, im Abschwung sinken sie. Zentraler Preistreiber der Baufinanzierung ist das Zinsniveau.
Über ihre Geld- und Notenbankpolitik steuert die Europäische Zentralbank (EZB) die Leitzinsen mit dem Ziel der Preisstabilität (mittelfristige Inflationsrate von rund 2 %). Erhöht die EZB die Leitzinsen, verteuert sich die Refinanzierung der Banken und damit die Bauzinsen; senkt sie die Zinsen, werden Immobiliendarlehen günstiger und die Nachfrage steigt.
Grundlagen der Verzinsung: Der Zins ist der Preis für die zeitweise Überlassung von Kapital. Die einfache Zinsberechnung folgt der Formel Zins = Kapital × Zinssatz × Tage / (100 × 360). Zu unterscheiden sind der gebundene Sollzins (Nominalzins) und der effektive Jahreszins, der die Gesamtkosten des Darlehens einschließt.
Beim Grundstückserwerb fällt Grunderwerbsteuer an. Der gesetzliche Steuersatz beträgt 3,5 % der Bemessungsgrundlage (Kaufpreis bzw. Wert der Gegenleistung); seit der Föderalismusreform (1.9.2006) legen die Bundesländer den Satz selbst fest, sodass er zwischen 3,5 % (Bayern) und 6,5 % (z. B. Nordrhein-Westfalen) liegt (§ 11 GrEStG, Art. 105 Abs. 2a GG). Bis zu einer Freigrenze von 2.500 EUR wird keine Steuer erhoben (§ 3 Nr. 1 GrEStG).
Absetzung für Abnutzung (AfA) bei Vermietung: Grund und Boden ist nicht abnutzbar und wird nicht abgeschrieben; die AfA ist nur auf den Gebäudeanteil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zulässig (§ 7 EStG). Die lineare Gebäude-AfA beträgt 3 % p. a. bei Fertigstellung ab 2023, sonst 2 % (1925–2022) bzw. 2,5 % (vor 1925). Für neue Wohngebäude mit Baubeginn zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029 ist alternativ eine degressive AfA von 5 % vom Restwert möglich (§ 7 Abs. 5a EStG).
1. Welches Merkmal unterscheidet die Grundschuld von der Hypothek als Grundpfandrecht in der Baufinanzierung?
Die Grundschuld ist nicht akzessorisch und deshalb flexibel wiederverwendbar, weshalb sie in der Praxis der Hypothek vorgezogen wird. Die Hypothek hingegen erlischt mit der gesicherten Forderung. (§ 1113 BGB (Hypothek), § 1191 BGB (Grundschuld))
2. Welche Rechtsfolge hat es, wenn ein Grundstückskaufvertrag nicht notariell beurkundet wird?
Nach § 311b Abs. 1 BGB bedarf der Grundstückskaufvertrag notarieller Beurkundung; ohne sie ist er formnichtig und nicht bloß schwebend unwirksam oder anfechtbar.
3. Welche zwei Voraussetzungen müssen nach dem BGB kumulativ erfüllt sein, damit das Eigentum an einem Grundstück auf den Erwerber übergeht?
§ 873 und § 925 BGB verlangen die Einigung (Auflassung) und die Eintragung im Grundbuch; die bloße Beurkundung oder Kaufpreiszahlung genügt für den Eigentumsübergang nicht. (§ 873, § 925 BGB)
4. Ein Darlehensnehmer hat vor genau 10 Jahren und 2 Monaten ein Immobiliardarlehen mit gebundenem Sollzins und einer vereinbarten Zinsbindung von 15 Jahren vollständig ausgezahlt bekommen. Er möchte den Vertrag jetzt ordentlich und entschädigungsfrei kündigen. Wie ist die Rechtslage?
Nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB besteht nach zehn Jahren ab vollständigem Empfang ein Kündigungsrecht mit sechs Monaten Frist, unabhängig von der längeren vereinbarten Zinsbindung.
5. Welche Widerrufsfrist steht einem Verbraucher beim Abschluss eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags gesetzlich zu?
§ 495 i. V. m. § 355 BGB sieht für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge eine Widerrufsfrist von 14 Tagen vor. (§ 495, § 355 BGB)
6. Ein Darlehensvermittler stellt bei der Vorbereitung eines Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrags fest, dass die Kreditwürdigkeitsprüfung des Kunden negativ ausfällt, d. h. eine vertragsgemäße Rückzahlung erscheint unwahrscheinlich. Wie hat sich der Darlehensgeber zu verhalten?
Nach § 505a BGB darf der Darlehensgeber den Vertrag nur schließen, wenn die Kreditwürdigkeitsprüfung eine wahrscheinliche vertragsgemäße Erfüllung ergibt; ein Verzicht des Kunden oder eine höhere Besicherung ändern daran nichts. (§ 505a BGB; § 18a KWG)
7. Welche Aussage zum effektiven Jahreszins nach der Preisangabenverordnung (PAngV) trifft zu?
§ 16 PAngV verlangt die Angabe als „effektiver Jahreszins“, berechnet nach der Formel der Anlage auf Basis des Nettodarlehensbetrags, nicht des Bruttobetrags oder unter einer verkürzten Bezeichnung. (§ 16 PAngV mit Anlage)
8. Ein Darlehensnehmer verkauft sein Haus vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung und möchte das grundpfandrechtlich gesicherte Immobiliardarlehen deshalb vorzeitig zurückzahlen. Welchen Anspruch kann der Darlehensgeber in diesem Fall geltend machen?
§ 490 Abs. 2 BGB erlaubt bei berechtigtem Interesse (z. B. Verkauf) die vorzeitige Rückzahlung gegen Zahlung einer schadensbezogenen Vorfälligkeitsentschädigung, nicht eine pauschale Vertragsstrafe oder ein Zustimmungserfordernis des Grundbuchamts.
9. In der Hochkonjunktur (Boomphase) steigt die Inflation spürbar an. Wie reagiert die Europäische Zentralbank in einer solchen Phase typischerweise, und welche Folge hat dies in der Regel für die Bauzinsen?
In der Boomphase mit steigender Inflation erhöht die Zentralbank typischerweise den Leitzins, um die Geldmenge zu verknappen; dies verteuert die Refinanzierung der Banken und lässt die Bauzinsen tendenziell steigen. (Konjunkturzyklus und Zinsniveau: Geldpolitik der EZB (Grundlagen der Baufinanzierung))
10. Bis zu welcher Grenze darf ein Grundstück zur Deckung von Hypothekenpfandbriefen höchstens angesetzt werden?
Nach § 14, § 16 PfandBG dürfen Grundstücke nur bis zu 60 % des vorsichtig ermittelten Beleihungswerts (Beleihungsgrenze) zur Deckung angesetzt werden; der Beleihungswert selbst darf den Marktwert nicht übersteigen.
11. Ein Makler ist beim Verkauf eines Einfamilienhauses ausschließlich für den Verkäufer tätig, der ihm eine Provision von 6 % des Kaufpreises schuldet. Der Käufer ist Verbraucher. In welcher Höhe darf der Makler vom Käufer höchstens eine Provision verlangen, wenn eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird?
Nach § 656c, § 656d BGB gilt beim Kauf einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher das Halbteilungsprinzip: Wird der Makler nur für eine Partei tätig, darf die andere Partei höchstens die Hälfte der geschuldeten Provision übernehmen.
12. Seit welchem Ereignis dürfen die Bundesländer den Steuersatz der Grunderwerbsteuer eigenständig festlegen?
Art. 105 Abs. 2a GG räumt den Ländern seit der Föderalismusreform (1.9.2006) das Recht ein, den Grunderwerbsteuersatz selbst zu bestimmen, weshalb er zwischen den Ländern variiert.
13. Was bildet grundsätzlich die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Grunderwerbsteuer bei einem Grundstückskauf?
Bemessungsgrundlage ist gemäß § 8, § 9 GrEStG der Wert der Gegenleistung, regelmäßig der vereinbarte Kaufpreis – nicht der Einheitswert oder Bodenrichtwert.
14. Ein Erwerber kauft ein kleines Grundstück für 2.300 EUR. Wie wirkt sich dies auf die Grunderwerbsteuer aus?
§ 3 Nr. 1 GrEStG befreit Erwerbsvorgänge, deren Bemessungsgrundlage 2.500 EUR nicht übersteigt; bei 2.300 EUR bleibt der Erwerb steuerfrei.
15. Ein Grundstück wird für 2.600 EUR verkauft. Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage, auf die die Grunderwerbsteuer erhoben wird, wenn hierfür die Freigrenze von 2.500 EUR gilt?
Eine Freigrenze wirkt – anders als ein Freibetrag – so, dass bei ihrer Überschreitung der gesamte Betrag steuerpflichtig wird, nicht nur der übersteigende Teil. (§ 3 Nr. 1 GrEStG (Rechtsnatur einer Freigrenze))
16. Wer ist nach dem GrEStG regelmäßig Schuldner der Grunderwerbsteuer bei einem Grundstückskaufvertrag?
§ 13 Nr. 1 GrEStG bestimmt regelmäßig beide am Erwerbsvorgang beteiligten Personen als Gesamtschuldner; vertraglich wird die Zahlung meist dem Käufer auferlegt, gesetzlich schulden aber beide.
17. Ein Käufer hat den Kaufpreis für ein Grundstück gezahlt und möchte als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden. Welche steuerliche Voraussetzung muss dafür zusätzlich zur notariellen Beurkundung erfüllt sein?
Nach § 22 GrEStG erteilt das Finanzamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung erst nach Zahlung oder Sicherstellung der Grunderwerbsteuer; sie ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
18. Welcher Vorgang kann nach dem GrEStG ebenfalls grunderwerbsteuerpflichtig sein, obwohl kein unmittelbarer Grundstückskaufvertrag vorliegt?
Das GrEStG erfasst auch mittelbare Erwerbsvorgänge wie die Anteilsvereinigung an grundbesitzenden Gesellschaften ab einer gesetzlich bestimmten Schwelle; Grundschuldbestellung, Vormerkung und Miete lösen keine Grunderwerbsteuer aus. (§ 1 Abs. 3 GrEStG)
19. Warum darf bei einer vermieteten Immobilie nicht der gesamte Kaufpreis der Absetzung für Abnutzung (AfA) zugrunde gelegt werden?
§ 7 EStG erlaubt AfA nur auf das abnutzbare Gebäude, nicht auf den nicht abnutzbaren Grund und Boden; der Kaufpreis muss deshalb aufgeteilt werden.
20. Welcher lineare AfA-Satz gilt für ein zu Wohnzwecken vermietetes Gebäude, dessen Fertigstellung nach dem 31.12.2022 erfolgt ist?
§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG sieht für nach dem 31.12.2022 fertiggestellte Wohngebäude einen linearen AfA-Satz von 3 % p. a. vor.
21. Ein zu Wohnzwecken vermietetes Gebäude wurde 1998 fertiggestellt. Welcher lineare AfA-Satz ist anzuwenden?
Für Wohngebäude mit Fertigstellung zwischen 1925 und 2022 beträgt der lineare AfA-Satz nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG 2 % p. a.; der erhöhte Satz von 3 % gilt erst ab Fertigstellung nach dem 31.12.2022.
22. Ein Anleger erwirbt eine vermietete Eigentumswohnung in einem 2024 fertiggestellten Neubau. Der Kaufpreis von 400.000 EUR entfällt zu 20 % auf den Grund und Boden und zu 80 % auf das Gebäude. Welchen jährlichen AfA-Betrag kann er bei Anwendung des linearen AfA-Satzes von 3 % geltend machen?
Bemessungsgrundlage ist nur der Gebäudeanteil (80 % von 400.000 EUR = 320.000 EUR); 3 % davon ergeben 9.600 EUR jährlich – nicht 3 % des vollen Kaufpreises (12.000 EUR, typischer Fehler ohne Aufteilung). (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG)
23. Über wie viele Jahre wird ein 2024 fertiggestelltes, zu Wohnzwecken vermietetes Gebäude bei linearer AfA von 3 % jährlich rechnerisch vollständig abgeschrieben?
Bei einem linearen Satz von 3 % p. a. ergibt sich eine rechnerische Abschreibungsdauer von 100 % / 3 % ≈ 33,3 Jahren, nicht die frühere Nutzungsdauer von 50 Jahren (entsprechend 2 %). (§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG)
24. Unter welcher Voraussetzung kann für ein neues Wohngebäude anstelle der linearen AfA eine geometrisch-degressive AfA von 5 % vom jeweiligen Restwert in Anspruch genommen werden?
§ 7 Abs. 5a EStG (Wachstumschancengesetz) erlaubt die degressive AfA von 5 % für neue Wohngebäude mit Baubeginn zwischen dem 1.10.2023 und dem 30.9.2029; sie setzt zudem eine Vermietung (Einkünfteerzielung) voraus, nicht Selbstnutzung.
25. Ein Anleger kauft 2013 eine vermietete Eigentumswohnung und verkauft sie 2026 mit Gewinn, ohne sie jemals selbst genutzt zu haben. Wie ist der Veräußerungsgewinn steuerlich zu behandeln?
§ 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG besteuert Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften nur innerhalb der Zehnjahresfrist; nach deren Ablauf (13 Jahre zwischen 2013 und 2026) ist der Gewinn steuerfrei.
26. Ein Eigentümer hat eine Wohnung vor sieben Jahren gekauft und sie in den letzten drei Jahren durchgehend ausschließlich selbst bewohnt, davor war sie vermietet. Er verkauft sie jetzt mit Gewinn. Ist der Gewinn steuerpflichtig?
§ 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG befreit den Verkauf innerhalb der Zehnjahresfrist, wenn die Immobilie im Veräußerungsjahr und den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich selbst genutzt wurde – genau der hier vorliegende Dreijahreszeitraum.
27. Was ist das vorrangige Ziel der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) gemäß EU-Vertrag?
Nach Art. 127 Abs. 1 AEUV ist die Gewährleistung der Preisstabilität das vorrangige Ziel des Eurosystems; alle anderen wirtschaftspolitischen Ziele sind ihr nachgeordnet.
28. Welchen mittelfristigen Inflationswert verfolgt die EZB im Rahmen ihrer geldpolitischen Strategie als Zielmarke für die Preisstabilität?
Seit der geldpolitischen Strategieüberprüfung 2021 verfolgt die EZB ein symmetrisches Inflationsziel von 2 % über die mittlere Frist; 0 % wäre Deflationsgefahr, 3,5 % und 5 % sind keine EZB-Zielwerte. (EZB-geldpolitische Strategie 2021 (HVPI-Zielwert 2 %))
29. Wie wird der Leitzins bezeichnet, zu dem sich Geschäftsbanken im Rahmen der wöchentlichen Tenderverfahren regelmäßig Zentralbankgeld von der EZB beschaffen können?
Der Hauptrefinanzierungssatz (MRO-Satz) ist der Zinssatz der regelmäßigen Hauptrefinanzierungsgeschäfte; der Diskontsatz war das frühere, vor der Euro-Einführung genutzte Bundesbank-Instrument. (Eurosystem-Instrumentarium der Geldpolitik (Hauptrefinanzierungsgeschäfte))
30. Welcher EZB-Leitzins bestimmt den Zinssatz, den Geschäftsbanken erhalten, wenn sie überschüssige Liquidität über Nacht bei der Zentralbank anlegen?
Der Einlagesatz vergütet Übernachteinlagen der Banken bei der Zentralbank und bildet meist die Untergrenze des Zinskorridors, während der Spitzenrefinanzierungssatz die kurzfristige Kreditaufnahme der Banken betrifft. (Eurosystem-Instrumentarium (ständige Fazilitäten: Einlagefazilität))
31. Welches geldpolitische Instrument verpflichtet Geschäftsbanken, einen bestimmten Prozentsatz ihrer Kundeneinlagen als Guthaben bei der Zentralbank zu halten?
Über die Mindestreservepflicht müssen Kreditinstitute einen vorgeschriebenen Anteil bestimmter Verbindlichkeiten bei der Zentralbank unterhalten, was die Geldschöpfung der Banken begrenzt. (Eurosystem-Mindestreservesystem)
32. Die EZB erhöht angesichts hoher Inflation mehrfach in Folge ihre Leitzinsen. Welche Auswirkung ist dadurch typischerweise auf die langfristigen Zinsen für Baufinanzierungen zu erwarten?
Eine restriktive Geldpolitik verteuert die Refinanzierung der Banken und wirkt über die Zinsstrukturkurve auf die Konditionen für Immobiliardarlehen; einen gesetzlichen Zinsdeckel gibt es dafür nicht. (Transmissionsmechanismus der Geldpolitik (Eurosystem))
33. Ein Kunde fragt, warum die Zinsen für ein zehnjähriges Baudarlehen sich nicht unmittelbar im gleichen Umfang bewegen wie der EZB-Leitzins. Welche fachlich zutreffende Erklärung sollte der Darlehensvermittler geben?
Da Festzinsdarlehen überwiegend über langfristige Anleihen und Pfandbriefe refinanziert werden, folgen Bauzinsen primär der Kapitalmarktrendite und reagieren auf Leitzinsänderungen nur mittelbar über Erwartungen; eine starre gesetzliche Kopplung besteht nicht. (Zinsstrukturkurve / Refinanzierung von Hypothekendarlehen über Pfandbriefe)
34. Welches Instrument bildet das wichtigste Steuerungsinstrument der EZB zur kurzfristigen Zuteilung bzw. zum Abzug von Liquidität im Bankensystem?
Offenmarktgeschäfte, insbesondere die Hauptrefinanzierungsgeschäfte, sind das zentrale, flexibel einsetzbare Instrument der EZB zur Steuerung der Bankenliquidität und des kurzfristigen Zinsniveaus; die Spitzenrefinanzierungsfazilität steht dagegen nur auf Initiative der Banken zur Verfügung. (Eurosystem-Instrumentarium der Geldpolitik (Offenmarktgeschäfte))
35. Welches Organ der Europäischen Zentralbank trifft die grundlegenden geldpolitischen Beschlüsse, etwa über die Höhe der Leitzinsen?
Der EZB-Rat, bestehend aus dem Direktorium und den Präsidenten der nationalen Zentralbanken des Eurosystems, entscheidet über die Leitzinsen; die BaFin ist eine nationale Aufsichtsbehörde ohne geldpolitische Kompetenz. (Art. 129 AEUV i. V. m. ESZB-Satzung (Beschlussorgane der EZB))